AGB
Die folgende Bedingungen sind wichtig und sollten gelesen werden, da sich unsere Bedingungen positiv von vielen anderen Angeboten unterscheiden. So rechnen wir beispielsweise einen Tag mit 24 Stunden, im Gegensatz zu manch anderen Anbietern, die mit unter nur 12 Stunden pro Tag kalkulieren und somit auf den ersten Blick günstiger wirken.
Versicherungen
Ist vollkasko mit selbstbeteiligung von 300 .Der besagte Versicherungsschutz besteht nicht unter Einfluss von alkoholischen Getränken oder unter Drogeneinfluss. Die Versicherung deckt auch keine Reifenpannen, Schäden an den Felgen und Reifen oder betanken mit einem falschen Kraftstoff.
Langzeit Vermietungen
Bei eine Miete langer als 28 Tagen wurde eine Zuschlag von 3 pro tag angerechend fur die Volkass ohne Selbstbeteiligung zu bekommen.
Alter des Fahrers
Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und schon eine Fahrerlaubnis von 3 Jahren haben.
Extra Fahrer
15 euros pro Buchung.
Kraftstoff
Die vermieteten Fahrzeuge vons Büro aus müssen mit dem selben Tankstand wie bei Abholung zurückgegeben. Die vermieteten Fahrzeuge am Flughafen sind mindestens halb voll getankt. Der Kunde bezahlt für der Krafftstoff. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs empfehlen wir, es mit einem Mindeststand des Tank zurückzugeben. Ungebrauchter Kraftstoff wird nicht erstattet.
Strafzettel
Die Kosten gehen zu Lasten des Anmieters plus einer Bearbeitungsgebühr von 40 €.
Die Mietzeit
Die Mietzeit beträgt 24 Stunden. Bei Überschreitung von 30 Minuten kann ein Tag zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen wird Anzeige bei der Polizei estattet.
Baby-und Kindersitze
5 € pro Tag, maximal 45€
Flughafen an und Abmietung
Gebührenfrei ab einer Mietdauer von 5 Tagen. Bei kürzerer Buchung entstehen Kosten von 20€ pro Strecke.
Lokale Anlieferung
Gebührenfrei
Büro außerhalb der Öffnungszeiten
Zwischen 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Es wird eine Gebühr von 25€ erhoben wenn das Auto in dieser Zeit zurückgegeben wird.
Schlüssel
Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüssel oder das falsche Betanken des Fahrzeugs ist der Kunde zur Begleichung der Kosten für die Wiederbeschaffung verpflichtet.